Liebe Spenderinnen und Spender der BürgerStiftung Leichlingen,
seit dem 01.01.2022 ist ein neues Gesetz zur Zuwendungsbestätigung in Kraft getreten, welches besagt, dass statt einer Spendenquittung eine Barzahlungs- oder eine Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts genügt, wenn die Zuwendung 300,00 € nicht übersteigt.
Aus diesem Grund stellen wir nur noch Spendenquittungen für Beträge über 300,00 € aus.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Der Vorstand der BürgerStiftung Leichlingen
Neue Regelung zu Spendenquittungen