Neue Regelung zu Spendenquittungen

Liebe Spenderinnen und Spender der BürgerStiftung Leichlingen,

seit dem 01.01.2022 ist ein neues Gesetz zur Zuwendungsbestätigung in Kraft getreten, welches besagt, dass statt einer Spendenquittung eine Barzahlungs- oder eine Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts genügt, wenn die Zuwendung 300,00 € nicht übersteigt.

Aus diesem Grund stellen wir nur noch Spendenquittungen für Beträge über 300,00 € aus.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Der Vorstand der BürgerStiftung Leichlingen

Neue Regelung zu Spendenquittungen
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