Liebe Spenderinnen und Spender der BürgerStiftung Leichlingen, seit dem 01.01.2022 ist ein neues Gesetz zur Zuwendungsbestätigung in Kraft getreten, welches besagt, dass statt einer Spendenquittung eine Barzahlungs- oder eine Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts genügt, wenn die Zuwendung 300,00 € nicht übersteigt. Aus diesem Grund stellen wir nur noch Spendenquittungen für Beträge über 300,00 € aus. Vielen […]