Spende und Zustiftung

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Wir brauchen Sie als Spender/in oder als Zustifter/in!

Was passiert, wenn Sie eine Spende leisten:
Sie spenden einen Betrag für ein bestimmtes Projekt oder allgemein für die in unserer Satzung aufgeführten Zwecke und Aufgaben. Der Spendenbetrag kann in voller Höhe für den von Ihnen zugedachten Zweck verwendet werden. Haben Sie keinen bestimmten Zweck mit der Spende verbunden, kann der Betrag für alle Zwecke der Bürgerstiftung gemäß Satzung in voller Höhe verwenbdet werden.

Was passiert, wenn Sie eine Zustiftung leisten:
Sie zahlen einen Betrag ein, der im Gegensatz zur Spende das Stiftungsvermögen erhöht. Der Betrag kann also nicht direkt verwendet werden, sondern lediglich die Erträge, die aus dem zugeführten Vermögen, das wir ertragssicher angelegt haben. Die jährlichen Erträge werden für die Zwecke und Aufgaben unserer Satzung verwandt.

Info:
Sie können die Spende und/oder die Zustiftung steuerrechtlich geltend machen. Sie erhalten eine entsprechende Spendenbescheinigung, die Sie dann in Ihrer persönlichen steuererklärung berücksichtigen können.

Für Ihre Unterstützung haben wir folgendes Konto eingerichtet:

VR Bank eG
IBAN: DE17 3706 2600 2505 4680 18
BIC: GENODED1PAF

Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre Unterstützung.

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